Leistungen im Detail

Auf dieser Seite haben wir für Sie die Leistungen von PROTRIP-WORLD-PLUS detailliert aufgeführt.

Wünschen Sie Beratung?
Ihre Ansprechpartner:
Gruppenvertrag

Patricia Cürten, Luka Schiffer
und Sandra Battocchio aus dem International Programs team.

T +49 2247 9194-945
F +49 2247 9194-306
E international@dr-walter.com

Leistungen der Krankenversicherung

11.2 Heilbehandlungen

1. Der Versicherer erstattet die Kosten der medizinisch notwendigen Heilbehandlungen, die von Ärzten durchgeführt oder verordnet werden. Dazu gehören insbesondere:

a) stationäre Behandlungen im Krankenhaus einschließlich Operationen;
b) ambulante Heilbehandlungen;
c) Arznei-, Heil- und Verbandsmittel;
d) die ambulante Erstbehandlung psychischer Erkrankungen bis zu insgesamt 1.500 €.
e) die stationäre Notfallbehandlung bei erstmals auftretenden geistigen und seelischen Störungen bis insgesamt 20.000 €
f) Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), sofern sie auf Grund eines Unfalls oder einer Krankheit während des versicherten Aufenthaltes erstmals notwendig werden.

2. Zahnbehandlungen

a) Der Versicherer erstattet die Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung sowie Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen bis zu 500 € je Versicherungsfall.
b) Wird auf Grund eines Unfalls, den die versicherte Person während des versicherten Aufenthaltes erleidet, eine medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlung erforderlich, so erstattet der Versicherer die Kosten bis zu 1.000 € je Versicherungsfall. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

3. Sofern ein Krankenrücktransport bis zum Ende des versicherten Aufenthaltes wegen Transportunfähigkeit der versicherten Person nicht möglich ist, erstattet der Versicherer die Kosten der Heilbehandlung bis zum Tag der Transportfähigkeit.

4. Telefonkosten

Telefonkosten zur Kontaktaufnahme mit der Notrufzentrale des Versicherers werden bis zu 25 € je Versicherungsfall erstattet.

11.3 Schwangerschaft / Entbindung

1. Der Versicherer erstattet im Rahmen einer Schwangerschaft, wenn diese während des versicherten Aufenthaltes entstanden ist, die Kosten für
a) Vorsorgeuntersuchungen;
b) zwei Ultraschalluntersuchungen, es sei denn, dass weitere auf Grund besonderer Umstände medizinisch notwendig sind;
c) Behandlungen von Schwangerschaftskomplikationen;
d) die ambulante oder stationäre Entbindung. Mehrkosten für einen Kaiserschnitt sind, sofern er medizinisch notwendig ist, erstattungsfähig;
e) den medizinisch bedingten Schwangerschaftsabbruch;
f) Geburtshelfer und Hebammen;
g) die postnatale Versorgung der Mutter und des Neugeborenen. Die Leistungen für das Neugeborene sind auf 50.000 € beschränkt.

2. Bestehende Schwangerschaften bis zum 6. Schwangerschaftsmonat zum Zeitpunkt des Verlassens des Heimatlandes sind nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

11.4 Krankentransporte / Überführung

Der Versicherer erstattet die Kosten für:

a) den medizinisch notwendigen Krankentransport im Ausland zum stationären Aufenthalt oder zur ambulanten Erstversorgung ins Krankenhaus, der durch einen anerkannten Rettungsdienst durchgeführt wird;
b) den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport der versicherten Person an ihren Wohnort im Heimatland bzw. in das dem Wohnort nächstgelegene geeignete Krankenhaus, sofern der versicherte Aufenthalt auf Grund einer Erkrankung / Verletzung voraussichtlich endgültig abgebrochen werden muss. Bei Reisen übernimmt der Versicherer auch die Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport an den Aufenthaltsort im Aufenthaltsland bzw. in das dem Aufenthaltsort im Aufenthaltsland nächstgelegene geeignete Krankenhaus;
c) die Überführung der sterblichen Reste der versicherten Person an den vor Reiseantritt bestehenden ständigen Wohnort oder wahlweise die Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten.


Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Leistungen der Unfallversicherung

Die Unfallversicherung von PROTRIP-WORLD-PLUS umfasst folgenden Versicherungsschutz:

Versicherungssummen Unfallversicherung

PROTRIP-WORLD-PLUS
Versicherungssummen
Kapitalzahlung bei Unfalltod
10.000 €
Invaliditätssumme
30.000 €
Progression
350 %
Kapitalzahlung bei 100 % Unfallinvalidität
105.000 €
Bergungskosten
25.000 €
Unfallbedingte kosmetische Operationen
10.000 €

Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Leistungen der Haftpflichtversicherung

Im Tarif PROTRIP-WORLD-PLUS ist eine vollwertige Privathaftpflichtversicherung für die versicherte Person integriert. Neben Personen- und Sachschäden sind auch Mietsachschäden versichert. Mietsachschäden sind Schäden, die an einer angemieteten Wohnung verursacht werden. Dieser Schutz wird heutzutage von immer mehr Vermietern gefordert.

Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung tritt nur dann ein, wenn für die versicherte Person kein anderweitiger bzw. kein ausreichender anderer Versicherungsschutz besteht (Subsidiärdeckung). Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht werden, sind nicht versichert. Darunter fallen sowohl Personen- als auch Sachschäden.

Versicherungssummen Haftpflichtversicherung

PROTRIP-WORLD-PLUS
Versicherungssummen
Privathaftpflichtversicherung pauschal für Personen- und / oder Sachschäden bis
1.000.000 €
Schäden am unbeweglichen Eigentum der Gastfamilie bis
1.000.000 €
Mietsachschäden bis
100.000 €
Haftpflichtschäden, die in Ausführung einer Praktikumstätigkeit verursacht werden bis
10.000 €

Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Leistungen der Assistanceversicherung

I. Hilfe bei Verlust von Zahlungsmitteln

1. Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Ausland aufgrund von Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen ihrer Reisezahlungsmittel in eine finanzielle Notlage, stellt der Versicherer die Verbindung zur Hausbank der versicherten Person her. Ist die Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht binnen 24 Stunden nach dem der Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, kann die versicherte Person ein Darlehen des Versicherers bis zu 1.600 € je Schadenfall in Anspruch nehmen.

2. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt nur gegen schriftliche, unbedingte Verpflichtung der versicherten Person zur Rückzahlung bis spätestens 30 Tagen nach Auszahlung an den Versicherer.

3. Der Verlust ist bei Verdacht auf eine strafbare Handlung unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen; die versicherte Person hat sich dies polizeilich bescheinigen zu lassen. In jedem Falle sind Nachforschungen beim Fundbüro anzustellen und bescheinigen zu lassen.

II. Hilfe bei Verlust von Reisedokumenten

1. Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Ausland aufgrund von Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen ihrer Reisedokumente in eine Notlage, benennt der Versicherer die zuständigen Behörden und notwendigen Unterlagen für die Ausstellung der für die Beendigung der Reise erforderlichen Ersatzdokumente.

2. Der Versicherer erstattet die Kosten für die Ersatzbeschaffung der für die Beendigung der Reise im Ausland erforderlichen Ersatzdokumente. Kosten für die Ausstellung von Ersatzdokumenten nach Beendigung der Reise werden nicht erstattet.

3. Der Verlust ist bei Verdacht auf eine strafbare Handlung unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen; die versicherte Person hat sich dies polizeilich bescheinigen zu lassen. In jedem Falle sind Nachforschungen beim Fundbüro anzustellen und bescheinigen zu lassen.

III. Hilfe bei Strafverfolgungsmaßnahmen

1. Wird die versicherte Person mit Haft bedroht oder verhaftet, ist der Versicherer bei der Vermittlung eines Anwalts und eines Dolmetschers behilflich.

2. Die versicherte Person kann ein Darlehen des Versicherers für die Begleichung von Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten oder einer Strafkaution von insgesamt bis zu 12.000 € in Anspruch nehmen.

3. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt nur gegen schriftliche, unbedingte Verpflichtung der versicherten Person zur Rückzahlung bis spätestens 30 Tagen nach Auszahlung an den Versicherer.

IV. Heimreise im Notfall

1. Bei Tod, einer schweren Unfallverletzung oder unerwartet schwerer Erkrankung eines Angehörigen organisiert der Versicherer die Heimreise aus dem Ausland und erstattet die zusätzlichen Fahrtkosten per Bahn oder Flugzeug (Economy Klasse). Als Angehörige der versicherten Person zählen Ehepartner, Kinder, Eltern, Lebensgefährte (eheähnliche Gemeinschaft), Lebenspartner (gem. LPartG), Stiefeltern, Stiefkinder, Großeltern, Enkel, Geschwister, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwager und Schwägerin.

2. Bei einem Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Elementarereignisse oder Straftat eines Dritten organisiert der Versicherer die Heimreise aus dem Ausland und erstattet die zusätzlichen Fahrtkosten per Bahn oder Flugzeug (Economy Klasse). Voraussetzung für die Leistung ist, dass der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich oder die Anwesenheit der versicherten Person zur Schadenfeststellung notwendig ist.

3. Nicht genutzte Reiseleistungen werden nicht erstattet. Je Versicherungsjahr wird für maximal zwei derartige Versicherungsfälle geleistet.

V. Anreise einer Vertrauensperson im Notfall

1. Wird die versicherte Person während der Reise im Ausland aufgrund schwerer Unfallverletzung oder unerwarteter schwerer Erkrankung für einen Zeitraum von mehr als fünf Tagen stationär behandelt, organisiert der Versicherer auf Wunsch der versicherten Person die An- und Abreise einer nahe stehenden Person zum Ort des Krankenhauses und von dort zurück zum Wohnort und übernimmt die Fahrtkosten per Bahn oder Flugzeug (Economy Klasse) sowie die Kosten einer einfachen Unterbringung. Erstattet werden diese Leistungen bis zu einem Betrag von max. 4.000 € pro Schadensfall.

Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.