Sie wollen sich vor Abschluss Ihrer PROTRIP-WORLD-PLUS-Versicherung gründlich informieren? In diesem Bereich haben wir für Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Versicherungsumfang zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Grundsätzlich haben Sie mit dieser Versicherung die freie Arztwahl. Wir bitten Sie, bei größeren ambulanten Behandlungen und stationären Behandlungen schnellstmöglich Kontakt mit unserem Schadensservice oder der Notrufzentrale aufzunehmen. So können frühzeitig die Kosten mit dem Arzt und der Klinik geklärt werden und Sie müssen in solchen Fällen nicht in Vorleistung treten.
Bitte reichen Sie die Rechnungsbelege (Arztrechnungen,
Rezepte etc.) immer im Original
ein. Aus den Rechnungen müssen immer der
Name der behandelten Person, die Bezeichnung
der Krankheit, die Art der einzelnen
ärztlichen Leistungen sowie die Behandlungskosten
hervorgehen. Zusätzlich reichen
Sie bitte wichtige Nachweise (Arzt- und Krankenhausberichte,
Polizeiberichte etc.) in Kopie
ein.
Senden Sie die Unterlagen vollständig mit
dem Schadensformular an die im Schadensbereich
genannte Adresse der Leistungsabteilung.
Bei jedem stationären Aufenthalt informieren Sie bitte unverzüglich die Notrufzentrale. So werden Sie schnell und kompetent betreut und müssen die Kosten nicht vorstrecken.
Bei jedem Notfall wenden Sie sich bitte sofort an die Notrufzentrale, damit dringende Kostenzusagen gegeben werden können und ggf. schnell ein Krankenrücktransport erfolgen kann.
Der Versicherungsschutz PROTRIP-WORLD-PLUS gilt im Ausland. Für zwischenzeitliche Heimreisen, z. B. zu Urlaubszwecken, gilt der Versicherungsschutz im Heimatland bzw. im Land des ständigen Wohnsitzes für maximal 6 Wochen innerhalb eines Jahres. Bei Studienaufenthalten an Universitäten im Heimatland bzw. im Land des ständigen Wohnsitzes im Rahmen des Erasmus-Plus-Programmes besteht ausschließlich Versicherungsschutz in der Unfall- und Haftpflichtversicherung.
Versichert ist die akute und unvorhersehbare Verschlechterung einer chronischen oder vorher bestehenden Erkrankung. Falls Sie an einer chronischen Erkrankung oder einer Vorerkrankung leiden sollten, ist es ratsam, dass Sie sich von Ihrem Hausarzt im Heimatland die Reisetauglichkeit vor Abreise ins Ausland schriftlich bestätigen lassen.
Grundsätzlich ist die Ausübung jeglicher Sportarten mitversichert. Kein Versicherungsschutz besteht in der Unfallversicherung bei der aktiven Teilnahme an privaten und öffentlichen Rennveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt.
Nein, jeglicher Gebrauch von Kraftfahrzeugen ist in der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.
Ja, das ist kein Problem. Wenden Sie sich dazu bitte rechtzeitig VOR Ablauf des Versicherungsschutzes an Ihre Kontaktperson an Ihrer koordinierenden Universität, um die Verlängerung zu beantragen.
Patricia Cürten, Andreas Hübbers
und Katja Lux aus dem Team
Gruppenvertrag.
T +49 (0) 2247 9194 -21
F +49 (0) 2247 9194 -40
E gruppenvertrag@dr-walter.com