Sie wollen sich vor Abschluss Ihrer PROTRIP-WORLD-PLUS-Versicherung gründlich informieren? In diesem Bereich haben wir für Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Versicherungsumfang zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Coronavirus.
Eine Stornierung der Versicherung ist vor Versicherungsbeginn jederzeit möglich. Möchten Sie aufgrund der aktuellen Krankheitswelle den Reisezeitraum ändern, ist eine Verschiebung möglich. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Nein, Reisekosten werden nicht von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Wir empfehlen: Wenden Sie sich an Ihr Hotel oder Ihre Fluggesellschaft, um zu klären, ob eine Kulanzregelung (Umbuchung oder Stornierung) möglich ist.
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Coronavirus.
Fieber, Husten, Anzeichen einer Corona-Infektion? Sie können beruhigt sein. Angst vor hohen Arztkosten müssen Sie mit dem Versicherungsschutz von PROTRIP-WORLD-PLUS nicht haben. Die medizinisch notwendige Heilbehandlung der Coronavirus-Infektion ist versichert. Außerdem beinhaltet PROTRIP-WORLD-PLUS unbegrenzte Nachleistung für Behandlungskosten, sollten Sie aufgrund der Infektion gezwungen sein, länger im Ausland zu bleiben.
Quarantänekosten werden nicht von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Oft wird die Quarantäne als vorsorgliche Schutzmaßnahme verordnet. Hierbei handelt es sich nicht um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung. Wenn Sie während der Quarantäne an dem Coronavirus erkranken, ist die Behandlung selbstverständlich versichert.
Die Kosten eines Corona-Tests werden übernommen, sofern Sie nachweislich engen Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder eine entsprechende Symptomatik besteht und er vom Arzt angeordnet ist. Handelt es sich bei dem Test allerdings lediglich um eine präventive Maßnahme, z. B. zur Erfüllung einer geforderten Ein- oder Ausreisebestimmung oder für einen Gesundheitsnachweis für Schule, Hochschule oder Arbeitgeber etc., so müssen Sie die Kosten selbst tragen.
Ja, die Auslandskrankenversicherung von PROTRIP-WORLD-PLUS schützt Sie sowohl bei Reisen in Ländern, für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde, als auch im Krankheitsfall im Zusammenhang mit einer Pandemie.
Ja, PROTRIP-WORLD-PLUS bietet sowohl Versicherungsschutz bei Pandemien als auch bei Reisen in Ländern, für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde.
Nein, Reisekosten werden nicht von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Wir empfehlen: Wenden Sie sich an Ihr Reiseunternehmen, um zu klären, ob beispielsweise die Fluggesellschaft Ihnen mit einer Kulanzregelung (kostenlose Umbuchung oder Abbruch Ihrer Reise) entgegenkommt.
Grundsätzlich besteht für eine gewisse Dauer auch Versicherungsschutz bei Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes. Da Sie aufgrund der Entwicklung des COVID-19 nicht abschätzen können, wie lange Ihr Heimatlandaufenthalt dauern wird, empfehlen wir Ihnen, direkt nach Einreise ins Heimatland die PROTRIP-WORLD-PLUS-Versicherung zu kündigen. Teilen Sie uns dies bitte mit. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt, um taggenau abzurechnen. Sie bezahlen dann nur die bis zum Eingang dieser Mitteilung angefallenen Beiträge.
Tipp: Bitte wenden Sie sich an Ihre letzte Versicherung im Heimatland, um diese umgehend wieder zu aktivieren.
Mit Einreise in Ihr Heimatland endet der Versicherungsschutz von PROTRIP-WORLD-PLUS. Bitte wenden Sie sich an Ihre letzte Versicherung im Heimatland, um diese umgehend wieder zu aktivieren.
Das Robert Koch Institut stellt Ihnen wichtige Informationen über die aktuelle Coronavirus-Entwicklung zur Verfügung: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html.
Grundsätzlich haben Sie mit dieser Versicherung die freie Arztwahl. Wir bitten Sie, bei größeren ambulanten Behandlungen und stationären Behandlungen schnellstmöglich Kontakt mit unserem Schadensservice oder der Notrufzentrale aufzunehmen. So können frühzeitig die Kosten mit dem Arzt und der Klinik geklärt werden und Sie müssen in solchen Fällen nicht in Vorleistung treten.
Bitte reichen Sie die Rechnungsbelege (Arztrechnungen,
Rezepte etc.) immer
ein. Aus den Rechnungen müssen immer der
Name der behandelten Person, die Bezeichnung
der Krankheit, die Art der einzelnen
ärztlichen Leistungen sowie die Behandlungskosten
hervorgehen. Zusätzlich reichen
Sie bitte wichtige Nachweise (Arzt- und Krankenhausberichte,
Polizeiberichte etc.) in Kopie
ein.
Senden Sie die Unterlagen vollständig mit
dem Schadensformular an die im Schadensbereich
genannte Adresse der Leistungsabteilung.
Bei jedem stationären Aufenthalt informieren Sie bitte unverzüglich die Notrufzentrale. So werden Sie schnell und kompetent betreut und müssen die Kosten nicht vorstrecken.
Bei jedem Notfall wenden Sie sich bitte sofort an die Notrufzentrale, damit dringende Kostenzusagen gegeben werden können und ggf. schnell ein Krankenrücktransport erfolgen kann.
Der Versicherungsschutz PROTRIP-WORLD-PLUS gilt im Ausland. Für zwischenzeitliche Heimreisen, z. B. zu Urlaubszwecken, gilt der Versicherungsschutz im Heimatland bzw. im Land des ständigen Wohnsitzes für maximal 6 Wochen innerhalb eines Jahres. Bei Studienaufenthalten an Universitäten im Heimatland bzw. im Land des ständigen Wohnsitzes im Rahmen des Erasmus-Plus-Programmes besteht ausschließlich Versicherungsschutz in der Unfall- und Haftpflichtversicherung.
Versichert ist die akute und unvorhersehbare Verschlechterung einer chronischen oder vorher bestehenden Erkrankung. Falls Sie an einer chronischen Erkrankung oder einer Vorerkrankung leiden sollten, ist es ratsam, dass Sie sich von Ihrem Hausarzt im Heimatland die Reisetauglichkeit vor Abreise ins Ausland schriftlich bestätigen lassen.
Grundsätzlich ist die Ausübung jeglicher Sportarten mitversichert. Kein Versicherungsschutz besteht in der Unfallversicherung bei der aktiven Teilnahme an privaten und öffentlichen Rennveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt.
Nein, jeglicher Gebrauch von Kraftfahrzeugen ist in der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.
Ja, das ist kein Problem. Wenden Sie sich dazu bitte rechtzeitig VOR Ablauf des Versicherungsschutzes an Ihre Kontaktperson an Ihrer koordinierenden Universität, um die Verlängerung zu beantragen.
Ihre Meinung ist uns wichtig!
Wir freuen uns, wenn Sie sich kurz die Zeit nehmen, eine Bewertung bei Google, Facebook oder auch Trustpilot zu schreiben. So helfen Sie nicht nur uns, unseren Service weiter zu verbessern, sondern auch anderen Kunden, die auf der Suche nach der passenden Versicherung sind.
Sollten Sie noch offene Themen haben oder mit unserem Service nicht zufrieden sein, haben Sie natürlich die Möglichkeit, sich an die jeweilige Fachabteilung oder die Abteilung für Beschwerdemanagement (sandra.karnstedt-panienka(at)dr-walter.com) zu wenden. Auch über unser Kontaktformular sind wir für Sie erreichbar. Weitere Informationen über Fragen zur Beschwerdebearbeitung finden Sie in unserem Impressum.
Patricia Cürten, Luka Schiffer
und Sandra Battocchio aus dem International Programs team.
T +49 2247 9194-945
F +49 2247 9194-306
E international@dr-walter.com